Cassius Dio, Römische Geschichte LIII, 16
[Seite 1063] ... 16. [(1), oho] Diese Anordnungen wurden also damals von Staats wegen getroffen. Der Tat nach verfügte Cäsar aber durchaus über Alles, da ihm nicht nur die Heere, sondern auch die Geldmittel zu Gebote standen: denn dem Scheine nach waren die Staatsgelder von den seinigen geschieden, im Grunde wurden aber auch diese seinem Willen nach verwendet. [(2), oho] Als die ersten zehn Jahre abgelaufen waren, wurde ihm die Alleinherrschaft auf fünf weitere, dann wieder auf zehen Jahre durch fünf besondere Senatsbeschlüsse übertragen, so daß er durch diese wiederholten Decennien sein ganzes Leben hindurch Alleinherrscher blieb. [(3), oho] Daher kommt es, daß die folgenden Kaiser, obgleich sie nicht mehr auf bestimmte Zeit, sondern sogleich auf Zeit ihres Lebens gewählt wurden, doch alle zehen Jahre Feste feierten, als ob ihnen jedesmal ihre [Seite 1063] Herrschaft von Neuem bestätigt würde, was sich bis auf die jetzige Zeit erhalten hat. [(4), oho] ...
Quelle: http://books.google.de/books?id=G1QMAAAAYAAJ&dq=strabo&pg=PA550#v=onepage&q=&f=false
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